Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Inzahlungsnahme eines gebrauchten Fahrzeuges stellt eine Zusatzvereinbarung dar, wie die Zahlung des Kaufpreises für das bestelte Fahrzeug zu erfolgen hat.
Danach wird der Kaufpreis nicht in voller Höhe bar gezahlt, sondern aufgrund der Inzahlungnahme ein Teil durch Übertragung des Fahrzeuges entrichtet.
D.h. durch die zusätzliche Abrede sind Sie berechtigt, einen Teil der Zahlung durch Übertragung des Gebrauchtwagens zu leisten.
Die Vereinbarung über eine Inzahlungnahme ist in der Regel Bestandteil der Bestellung des Neufahrzeuges. Es handelt sich danach nicht um einen isolierten Vertrag, sondern um eine Ergänzung der Neuwagenbestellung.
Wenn der Verkäufer den Betrag für die Inzahlungnahme in der Bestellung bereits gutgeschrieben hat, hat er die Kaufpreiszahlung durch den Gebrauchtwagen akzeptiert und diese ist damit verbindlich. LG Hannover, Urteil vom 23.06.2010 – 10 O 64/07.
D.h. die Inzahlungnahme ist verbindlich. Der Verkäufer hat den Inzahlungsnahmepreis bereits in dem Kaufpreis einkalkuliert. Insoweit ist zwar ein Zwischenverkauf des Gebrauchtwagens durch Sie grds. möglich. Allerdings machen Sie sich schadensersatzpflichtig, da Sie nicht wie vereinbart eine Gebrauchtwagenfahrzeug liefern können.
Der Händler kann danach seinen entgangenen Gewinn aus einem möglichen Weiterverkauf des Gebrauchtwagens geltend machen, muss diesen aber auch nachweisen.
Soweit der Kaufpreis des Neuwagenverkauf in Höhe des zu zahlenden Betrag durch ein Darlehen finanziert wird, haben Sie die Möglichkeit den Darlehens- und Kaufvertrag zu widerrufen. Damit wird auch die Inzahlungnahme des Gberauchtwagens widerrufen. Dies ist vorbehaltlich einer Durchsicht der Neuwagenbestellung die einzige Möglichkeit sich von der Inzahlungnahme zu lösen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen