Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Nach der Rechtsprechung ist eine Absenkung um bis zu 12,5 % maximal möglich. Das aber nur, wenn Ihre Partnerin ausreichend leistungsfähig ist. Bei einer Rente von 1.000 € wird es darauf ankommen, ob sie noch einen Abtrag für die Wohnung zahlt. Sollte das der Fall sein, müsste die Absenkung Ihres Selbstbehalts geringer ausfallen.
Eine weitergehende Absenkung über die 12,5 % hinaus nimmt die Rechtsprechung nicht vor.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-