Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Im gestatteten Untermietverhältnis ist eine Erhöhung der Untermiete grundsätzlich auch ohne Zustimmung durch Ihren Vermieter möglich, sofern die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung überhaupt vorliegen.
Ein Kostenvoranschlag kann hier leider nicht erstellt werden, da sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert, hier der erhöhten Miete für ein Jahr, berechnen.
Sofern die Mieterhöhung zulässig ist, kann diese ggf. auch gerichtlich durchgesetzt werden - größere Hürden als im Vergleich zu Privaten gibt es bei Ämtern nicht.
Eine abschließende Beurteilung ist erst in Kenntnis aller Details möglich, weshalb ich Ihnen rate, einen Rechtsanwalt vor Ort mit der weiteren Prüfung und Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 19.07.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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