Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht
| 18.06.2017 13:56
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Vor ca. Zwei Wochen bemerkte ich an meinem Auto hinten links einen Schaden, die Rückleuchte war teilweise zersprungen (also nur das Glas, Licht geht). Es gab nur einen möglichen Zeitpunkt, wo es passiert sein konnte, nämlich nachmittags bevor ich zu meinen Eltern fuhr.
Vorsorglich habe ich die Polizeistation aufgesucht (etwa drei stunden nach dem Unfall) und meine Daten hinterlassen. Der Polizist meinte, ich wäre meiner Auskunftspflicht nachgekommen und falls sich ein Geschädigter meldet, bekommt er meine Daten zur Regulierung des Schadens. Ich selbst wusste nicht ob ich jemandem gegen gefahren bin oder mir einer rein ist, daher lieber einmal mehr der Gang zur Polizei.
Etwa eine Woche später habe ich einen Anruf von der Polizei erhalten, dass gegen mich eine Anzeige wegen Fahrerflucht vorliegen würde und bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wäre. Am gleichen Tag habe ich mir die Daten des anderen Autos und Halters geben lassen und dies mit Hinweis des Ermittlungsverfahrens bei der Versicherung angemeldet. Diese wussten schon von dritter Seite von dem Schaden (ich konnte diesen aber nicht vorher melden da ich erst eine Woche später den Anruf der Polizei erhalten hatte)
Mittlerweile habe ich einen Beschuldigtenbogen der Polizei erhalten. Der Schaden am gegnerischen Auto soll laut Polizei 2500 Euro betragen. Ein Zeuge hat mich wohl gesehen.
Ich bin bisher nicht auffällig gewesen, weder Punkte in Flensburg noch vorbestraft. Da ich im öffentlichen Dienst arbeite habe ich Angst davor, dass mein arbeitgeber dies erfährt... Die Anzeige erfolgte übrigens einen Tag nach unfalltag, zu dem Zeitpunkt hatte ich mich schon längst selbst bei der Polizei gemeldet.
Was könnte mir in etwa drohen? Kann ich dadurch meinen Arbeitsplatz verlieren? Was muss ich in dem Anhörungsbogen ausfüllen? Einen Anwalt nehme ich mir noch, ich bin Rechtsschutz versichert. Da der Schaden bei mir recht erheblich ist, habe ich auch Angst dass ein eventueller Gutachter feststellt, das ich den Schaden hätte merken müssen.... wird es wenigstens positiv bewertet das ich vor der Anzeige bei der Polizei war? Danke im Voraus und liebe Grüße!