Rücktritt vom Notarvertrag
05.06.2017 18:16
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwältin Daniela Désirée Fritsch
Hallo. Ich habe vor 4 Tagen eine Immobilie noteriell erworben. Meine Bank hat das Geld noch nicht überwiesen, da ich die Tage hin muss zum unterschreiben. Die Immobilie wurde niedriger verkauft als der Wert in der Grundschuld, die beim Verkäufer noch besteht. Kaufpreiss 80.000€ und Schulden des Verkäufers bei der Bank noch 88.000€. Der Makler hat mir gesagt, dass ich die Immobilie für die 80.000 € bekomme, wenn ich dem Verkäufer noch weitere 2000 € so auf die Hand gebe, damit die Bank auf Grund seiner Restschuld von 8000€ dieses Geld nicht wegnimmt (der Verkäufer ist wohl knapp bei Kasse). Mir war das zunächst egal. Zusammengefasst: Notarkaufpreis 80.000€, bezahlt habe ich aber 82.000€ (wenn meine Bank das Geld demnächst überweist).
Sofort nach dem Notartermin sind wir mit demVerkäufer und dem Notar in das Haus. Ich habe habe die Schlüssel bereits erhalten, damit ich schon mit renovierungsarbeiten starten kann. Vorraussetzung dafür waren die 2000 €, welche nicht im Notarvertrag aufgeführt sind.
Ich war nun 3 Tage in der Immobilie und habe mehrere Mängel gesehen, welche mir zuvor nicht aufgefallen waren. Zudem hat weder der Makler noch Verkäufer mir einen Energieausweis übermittelt. Der Makler hat gesagt, dass er keins hat, jedoch das beim Notar nicht erwähnen soll, falls dieser Fragt (hat er aber nicht). Nun liege ich mit meinen vorraussichtlichen Investitionen viel höher als geplant. Habe nach dem Notartermin die Grundrisszeichnungen und die letzten 3 Jahresabrechnungen erhalten, wo mir zuvor die Einsicht nicht gegeben war. Seine Rechnungen waren wegen schlechter Isolierung extrem hoch und haben mir neben den Mängeln einen weiteren Anlass dazu gegeben, aus den Vertrag zurückzutreten.
Wie stehen hier meine Chancen? Es liegt ein Scheingeschäft vor, wegen des falschen Kaufpreises. Die Übergabe der 2000€ haben bei der Übergabe der Schlüssel statt gefunden. Dabei waren meine Frau (Zeuge für mich) und der Makler mit dem Verkäufer. Kann der Makler und der Verkäufer das abstreiten. Habe als weiteren Beweis ein Kontoauszug in dem ersichtlich wird, dass ich 5 Minuten nach dem Notartermin das Geld abgehoben habe. Reicht das alleine schon aus für die unwirksamkeit des Vertrages. Undzwar schnell.
Desweiteren käme noch die Sache mit dem Energiepass hinzu. Bei den Mängeln kann noch gestritten werden ob arglistig oder nicht.
Kann ich mit dieser Begründung zum Notar und ihm diese Situation schildern?benötige ich noch zusätzlich einen Anwalt um das in die Wege zu leiten. Fatal wäre, wenn ich einen langen Rechtsstreit hätte und die Immobilie trotzdem kaufen muss. Ich will auf jeden Fall raus aus dem Vertrag. Mir ist bewusst, dass ich mich ebenfalls strafbar gemacht habe wegen des falschen Kaufpreises. Dies waren aber keine steuerliche Absichten.
Wie verbleibe ich mit der Bank. Will erstmal nicht unterschreiben. Aber was ist, wenn ich nicht zurückaus dem Vertrag kann und dann keine Finanzierung mehr erhalte.
Falls ich aus dem Vertag raus kann, muss ich die Maklergebühr zahlen, wegen der geschilderten Miserie?
Bitte um Antwort
Gruß