Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können sich aller Voraussicht nach nur an den Vermieter halten, mit dem Sie allein eine vertragliche Beziehung haben.
Das reicht aber auch aus:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
"(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. [...]."
Erfüllt der Vermieter diese Hauptleistungspflicht nicht, können Sie aus diesem Umstand Ansprüche ableiten, auf Erfüllung, ansonsten Schadensersatz, Mietminderung und auch eine außerordentliche - fristlose - Kündigung aus diesem wichtigem Grund.
§ 543 - Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund - hilft Ihnen dabei weiter:
"(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
1.
dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, [...]."
Schreiben Sie das dem Vermieter und setzen Sie ihm eine Frist derat, dass er Ihnen unverzüglich die Wohnung geräumt zu überlassen hat, spätestens innerhalb 1-2 Wochen. Drohen Sie für den fruchtlosen Fristablauf eine sofortige Kündigung und ggf. Ersatzansprüche an (Für Schäden/Aufwendungen, die Ihnen ursächlich dadurch entstanden sind).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen