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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1) Habe ich somit zurzeit einen GdB von 50/ Schwerbehinderteneigenschaft anerkannt bis drei Monate nach Prozessende/ Rechtskraft der Gerichtsentscheidung?
Genau so ist es. Die Schutzfrist läuft bis 3 Monate nach Rechtskraft des Bescheides, also bis nach drei Monate nach Ende des Klagverfahrens.
2) Muss/ sollte ich das meinem Arbeitgeber mitteilen? (Konzerntochter, ca. 40 Kollegen, bin dort seit über 2 Jahren unbefristet und ungekündigt beschäftigt)
Nein, würde ich erst machen, wenn das Verfahren endgültig zu Ihren Ungunsten entschieden wurde.
3) Genieße ich noch den arbeitsrechtlichen Sonderkündigungsschutz und den Anspruchauf 5 Tage bezahlten Zusatzurlaub?
Ja, selbstverständlich bis zum Ende des Verfahrens.
4) Gilt der GdB 50 auch steuerrechtlich noch (ist Steuerfreibetrag in der Einkommensteuererklärung für Jahr 2016 ansetzbar)?
s. o. Bis zum endgültigen – negativen – Ausgangs des Verfahrens.
Rückfrage vom Fragesteller
24.04.2017 | 12:39
Vielen Dank für Ihre Antwort.
eine Nachfrage zu (2):
Der Arbeitgeber geht aufgrund abgelaufener Gültigkeit meines Schwerbehindertenausweises (den ich ihm seinerzeit in Kopie zur Kenntnis gegeben habe) davon aus, dass ich zurzeit keinen Schwerbehindertenstatus habe. Muss/ sollte ich dem Arbeitgeber mitteilen, dass ich aufgrund des anhängigen Sozialgerichtsverfahrens und somit noch nicht abgelaufenen dritten Kalendermonats nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des Neufeststellungsbescheides noch immer Schwerbehindertenstatus habe (um mich bei einer eventuell von ihm beabsichtigten Kündigung auf den Sonderkündigungsschutz berufen zu können)?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
24.04.2017 | 13:26
Sehr geehrter Ratsuchender,
eigentlich muss Ihnen ein neuer Auswei ausgestellt werden bzw. eine Bescheinigung. Das Versorgungsamt kennt diese Fälle. Ich würde dort einmal anrufen, und um Bestätigung oder Erstellung eines neuen Ausweises bitten, damit Sie die juristischen Ausführungen bei Ihrem Arbeitgeber sparen.
Wenn Sie das nicht möchten, würde ich dem Arbeitgeber das mitteilen, was Sie oben geschrieben haben, damit Ihre Rechte erhalten bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
Rechtsanwältin