Sehr geehrte Fragestellerin,
ohne genaue Durchsicht der Unterlagen werde ich Ihre Frage nicht beantworten können. Wenn in dem Vergleich verhandelt wurde, dass die Restschulden aus dem Hausverkauf gegen die Zahlung in Höhe von 25 % erledigt sind und diese Zahlung dann auch geflossen ist, wüsste ich nicht wie die Bank noch eine Forderung gegen Sie haben könnte.
Denkbar ist allein noch, dass es daneben ein zusätzliches Darlehen, etwa zwecks Erwerb von Einrichtungsgegenständen für das Haus, gab und sich der Vergleich nur auf die eigentliche Immobilienfinanzierung bezog, die an das Inkassounternehmen abgegeben war. Ein ungekündigtes Darlehen wäre auch nicht verjährt.
Vorfälligkeitsentschädigungen können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom letzten Jahr von Verbraucher ohnehin nicht mehr verlangt werden (BGH vom 19.01.2016, XI ZR 103/15
). Inwieweit dies ein Argument gegen die neue Forderun ist, müsste der Anwalt Ihres Mannes prüfen.
Sie sollten bei diesem gemeinsam mit Ihrem Mann einen Besprechungstermin vereinbaren und ihm auch die Korrespondenz aus 2012 zeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 22.03.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Vielen Dank, die Frage ist für mich so schon sinnverstanden beantwortet. Weitere Kredite hatte es nicht gegeben.
Dass die Vorfälligkeitsentschädigung neu reguliert wurde, habe ich auch schon gehört, gilt das auch für Altverträge?
Mein Exmann war nie der große Kaufmann. Er nannte nur den Namen der Bank und das war nur die, die mit dem Hauskauf etwas zu tun hatte Ich werde ihn nochmals fragen. Wichtig war für mich, dass ich mich auf das Schriftstück beziehen kann, was ich habe. Kann es denn sein, dass diese alten Kredite nochmals an andere Inkassounternehmen verkauft werden?
Vorab vielen Dank
Sehr geehrte Fragestellerin,
ob Sie den damaligen Vergleich im Hinblick auf die Vorfälligkeitsentschädigung neu aufrollen können, müsste man anhand des Wortlauts der damaligen Vereinbarung prüfen. Das kann ich von hier aus nicht beurteilen.
Natürlich können Sie sich auf den damaligen Vergleich beziehen. Denkbar ist, dass hier ein Versehen bei der Bank und / oder dem Inkassounternehmen vorliegt und eine erledigte Forderung als weiterhin bestehend verkauft wurde. Denn auch bei Banken und Inkassounternehmen arbeiten Menschen, die auch einen Fehler machen können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Scheibeler