Sehr geehrter Ratsuchender,
auch mündlich kann die Vereinsmitgliedschaft erworben werden. Sie und der Verein waren sich einig.
In der Regel sehen die Satzungen der Vereine vor, dass nur schriftlich gekündigt / der Austritt erklärt werden kann.
Zudem muss der Austritt gegenüber einem Vorstandsmitglied erklärt werden, wenn die Satzung nicht etwas anderes vorsieht.
Es kann eine Austrittsfrist festgelegt werden (§ 39 Abs. 2 BGB
).
> Wenn die Satzung des Vereins eine schriftliche Kündigung vorsieht, müssen Sie schriftlich kündigen und die Austrittsfrist beachten. Sie sind immer noch Mitglied des Vereins.
Prüfen Sie die Vereinssatzung.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 03.03.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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Vielen Dank für Ihre Nachricht,
Ich habe direkt den Vorstandschef angeschrieben und mitgeteilt über WhatsApp das ich austrete aus dem Verein. Er hst die Nachricht gelesen und nichts dazu geschrieben. Er hätte doch erwähnen müssen zwecks Kündigung? Somit war es für mich eindeutig das er es gelesen hat und nicht geantwortet hat so seine Richtigkeit hat.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn "schriftlich" in der Satzung steht, bedeutet dies mit Unterschrift (§ 126 BGB
).
Eine WhatApp-Nachricht genügt leider nicht. Der Vorstandschef muss nicht rechtlich beraten.
Die Kündigung gilt als nicht abgegeben / erklärt (§ 125 S. 2 BGB
).
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt