Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
ja, stellen Sie einen formlosen Antrag beim FA Ihres Wohnsitzes. Das FA wird Ihnen dann die Formulare zum Ausfüllen senden. Hier ist weiterführende Info
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/steuerklassen-232-ehe-lebenspartner-lebt-im-eu-ausland_idesk_PI10413_HI4734069.html
und ähnlicher Fall
http://www.frag-einen-anwalt.de/Steuerklasse-3-wenn-Ehefrau-im-Ausland-lebt--f273182.html
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen