Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist es ohne Kenntnis des vollständigen Akteninhalt schwierig, Ihnen einen Ratschlag zu geben.
Da die Situation aber relativ überschaubar ist, und an den Fakten nichts geändert werden kann, wäre hier eine Einlassung wie von Ihnen in der Frage sicherlich möglich.
Ich würde darauf hinweisen, dass Sie von einer Zahlung per App ausgegangen sind. Teilen Sie weiterhin mit, dass sie bereit sind, den Betrag auszugleichen, dies mangels Kenntnis der Kontaktdaten des Taxiunternehmens aber noch nicht erfolgen konnte.
Dabei sehe ich gute Chancen, dass das Verfahren gegen sie eingestellt wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen