Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sofern hier das Mietverhältnis regulär und rechtsmäßig gekündigt wurde, wovon ich zunächst ausgehe, könnten Sie eine Stundung der Restzahlung verlangen, also ein Aufscheiben der Fälligkeit der Mietzahlungen. Einlassen muss sich darauf die Gegenseite zwar nicht, aber Sie können einwenden, dass wegen der Pfändungsschutzgrenzen hinsichtlich Ihres Einkommens es ansonsten gar nichts zu vollstrecken gäbe. Zwar ist auch das etwas schwierig, aber die einzige Möglichkeit.
Versuchen Sie unbedingt eine Ratenzahlung zu verabreden, also etwa 50 bis 80,- Euro monatlich.
Wegen der Sache hinsichtlich des Klingel- und Briefkastenschildes würde ich die Miete mindern, je nach Dauer und Auswirkung kann das bis zu 10 % der Tagesmiete ausmachen, also solange das jeweils entfernt war. Die Minderung müssen Sie weder anzeigen noch vorab ankündigen, aber den Mangel anzeigen, bevor Sie die Miete kürzen, eben mindern.
Sie können die Summe dann von der Restzahlung abziehen.
Diese Option haben Sie noch zusätzlich, auch wenn es nicht soviel ausmachen wird.
Sie können aber bis zu sechs Monaten rückwirkend die Miete für die vergangene Zeit mindern, sofern schon in diesem Zeitraum ein Mangel vorgelegen hat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen