Bruder greift das Geldkonto von der Mutter ab.
| 02.12.2016 10:55
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger
Hallo, folgenden Fall möchte ich Ihnen schildern:
meine 80 J. Mutter wohnte von JUNI 2014 bis JULI 2016 bei meinem Bruder in Norddeutschland mit in seinem Haus. Auf Grund eines Stellenwechsels von meinem Bruder von Norddeutschland nach Süddeutschland, nahm er die Mutter mit und brachte diese vorübergehend bei einer Freundin in der Wohnung unter. Ich erfuhr davon nur per Zufall und schaute mich schnellstmöglichst um, dass meine Mutter eine neue Bleibe findet. Innerhalb von 4 Wochen und abfragen von über 55 Pflegeheimen habe ich einen freien Platz in einem Pflegeheim für meine Mutter gefunden, wo sie derzeit auch verweilt.
Meine Mutter erteilte im Jahr 2014 meinem Bruder und mir als Tochter gleichzeitig eine notariell erstellte und beglaubigte Generalvollmacht.
Diese wäre nur dann anzuwenden, falls sie nicht mehr selbst für sich entscheiden kann.
Gleichzeitig erhielt mein Bruder seit Mitte 2014, also seit meine Mutter bei meinem Bruder wohnte, auch die Bankenvollmacht für ihr Geldvermögen.
Nun ist es so, dass die Pflegeheimkosten den finanziellen Spielraum von meiner Seite her sprengen. Ich fragte meinen Bruder ob er sich an den Pflegeheimkosten mit beteiligen möchte.
Seine Antwort darauf war. Er seit Insolvent, habe erst gerade eine neue Arbeitsstelle begonnen und sei noch auf Wohnungssuche. Er habe als kein Geld zur Verfügung.
Ferner fragte ich nach dem Bankkonto von meiner Mutter nach.
Die Antwort von ihm war, dass dies mich nichts angehen würde.
So habe ich die not. beglaubigte Generalvollmacht von meiner Mutter sowie meinen Personalausweis herangezogen und mich mit dem Bankinstitut von meiner Mutter in Verbindung gesetzt.
Nach einigen Tagen erhielt ich für das Jahr 2016 den Kontenverlauf von dem Konto meiner Mutter.
Nach Ansicht und Prüfung habe ich folgendes erkennen können.
In der Zeit vom August bis November 2016 hat meine Mutter
an Renten € 7.500,00 und durch Erbschaft von einer Freundin € 7.300,00 also insgesmat € 14.800,00 vereinnahmt.
Gleichzeitig wurden insgesamt Euro 12.500,00 im Zeitraum von August bis November 2016 in mehreren Barabhebungen vorgenommen.
Da meine Mutter die letzten 2 Monate im Pflegeheim verbringt, sie keine Bankkarte besitzt, sondern ausschliesslich der Sohn in Besitz einer Bankkarte ist, muss ich nun davon ausgehen, dass mein Bruder das gesamte Geld von meiner Mutter, d.h. die monatliche Rente so auch die Erbschaft der Freundin größten Teils für sich verwendet hat.
Ich habe meine Mutter gefragt ob sie darüber informiert ist, dass der Sohn regelmäßig an das Geldkonto von ihr geht.
Sie ist leider so dement und kann es nicht mehr so gut nachvollziehen, was ich damit meine.
Sie gab mir zur Antwort: Es wird schon alles seine Richtigkeit haben.
Ich persönlich bin entsetzt !
Es stehen Kosten für das Pflegeheim an, wobei ich selbst nicht weis wie ich diese Kosten ausser unter zu Hilfenahme der Sozialkasse bestreiten kann.
Gleichzeit ist mein Bruder so ein Dreckskerl, der sich am Geldkonto meiner Mutter vergreift.
Frage: Kann ich als Schwester gegen meinen Bruder gerichtlich vorgehen?
Hat das überhaupt einen Sinn ? Er hat ja schlieslich die Bankenvollmacht so auch eine Generalvollmacht ?
Habe ich eine Möglichkeit, auf rechtlichen Wege die Generalvollmacht so auch die Bankenvollmacht für meinen Bruder rückgängig zu machen ?
Wie gehe ich dabei vor.
Kann ich auch eine Strafanzeige wegen Betrug / Unterschlagung
etc. gegen meinen Bruder stellen ??
Was für einen Anwalt brauche ich hier um das Vermögen von meiner Mutter gegenüber meines Bruders zu schützen ??
Ich bitte um Hilfestellung diese Falles und bedanke mich für Ihre Aufmerkssamkeit.