Schulden von ein Person zurückfordern
01.11.2016 14:41
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihnen einmal kurz meine Situation schildern.
Ich habe ca. 1 Jahr lang bei meiner damaligen Freundin, in ihrer Wohnung übernachtet.(Mo. bis Fr.). Es gab niemals einen mündlichen oder schriftlichen Vertrag, dass ich mich in irgendeiner Form beteiligen muss, bzw. eingezogen bin. Da ich bei meinen Eltern kostenlos hätte wohnen können.
Am Wochenende haben wir meistens bei meinen oder ihren Eltern übernachtet.
Außerdem habe mich auch beteiligt z.b Freizeit aktivitäten, Esssen, mein Auto zur Verfügung gestellt und diverse andere Sachen. (Das war sozusagen mein Anteil)
Ich muss sagen, meine Ex-Freundin hatte in dieser Zeit relativ viele Schulden gemacht. Sie hat ihre Rechnungen nicht bezahlt und die darauf folgenden Mahnungen auch nicht.
Damit alles vom Tisch kommt habe ich ihr das Geld geliehen bzw. habe ich die Rechnungen und Mahnungen bezahlt.
Nun hat sich meine Ex-Freundin von mir getrennt. Darauf hin habe ich ihr gesagt das Sie mir bitte das Geld (1.133,80€), welches sie mir schuldet, zurück zahlen soll. Sie sagte nur, dass sie das Geld mit in die Wohnung verrechnen möchte, weil ich angeblich mit ihr zusammengewohnt habe.
(Gesamt: 1133,80€, beweise durch Überweisungen meinerseits 695,80€
die anderen 438,00€ habe ich ihr Bar gegeben.)
Sie bezieht sich auf ein Recht (eheähnliche Lebensgemeinschaft) und sagte mir das ich ihr das Geld geschenkt habe.
Zu den Personen: Ich, 21 Jahre, Student, Fachrichtung Nautik
Sie, 21 Jahre, Rechtsanwalts und Notarfachangestellte
Nun zu meinen Fragen:
1.Hat meine Ex-Freundin recht, oder kann ich rechtlich dagegen angehen?
2.Gibt es ein solches Recht, greift dieses und wie lautet die Rechtsquelle?
3. Was soll ich jetzt am besten tun?
Würde mich freuen, wenn Sie mir zahlreiche Informationen geben können.
Mit freundlichen Grüßen