Sehr geehrte Fragestellerin,
am 24.02.2011 hat der Bundestag das "Zweite Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung" beschlossen. Damit werden sämtliche Benachteiligungen vor dem 01.07.1949 geborener nichtehelicher Kinder auf dem Gebiet des Erbrechts vollständig für Erbfälle ab dem 29.05.2009 aufgehoben.
In Ihrem Fall gab es allerdings eine notarielle Vereinbarung, die Sie zum damaligen Zeitpunkt besser, zum jetzigen Zeitpunkt schlechter stellt, als der Pflichtteil.
Grundsätzlich ist es so, dass Sie in notarieller Form auch auf dem kompletten Pflichtteil verzichten könnten.
Die Frage ist daher, ob Sie einen Verzicht auch damals in Kenntnis der jetzigen Rechtslage unterschrieben hätten, da Sie ja auch dringend Geld benötigten.
Einen solchen Fall hatten die Gerichte bislang noch nicht entschieden, sodass ein gewisses Prozessrisiko besteht, sich auf die Sittenwidrigkeit des Vertrages zu berufen, wenn dieser allerdings formal korrekt abgewickelt worden ist und auch heutzutage solche Pflichtteilsverzichte möglich sind. Es liegt hierbei daran, dass Sie im falschen Wissen der heutigen Rechtslage gehandelt haben.
Dann könnte der Argumentation gefolgt werden, dass ein solcher Vertrag nach heutiger Auffassung die Rechtsgrundlage entzogen ist.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt