Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Fragen,
"Welche rechtlichen Schritte kann ich jetzt selbst tun, um mein Recht durchzusetzen? Ist nochmal eine Mahnung erforderlich? Oder komme ich um eine Klage nicht herum? Kann ich Klage einreichen ohne RA? ",
nach dem weiteren Vorgehen beantworte ich wie folgt.
Es wird davon ausgegangen, dass die Forderung des Providers unberechtigt ist.
1. Erforderlich ist eine (nochmalige) Mahnung nicht, um auf Rückzahlung der zu Unrecht abgebuchten 50 € zu klagen.
Sie können aber in einem weiteren Schreiben auf Ihr erstes Bezug nehmen und eine Klage in Aussicht stellen. Setzen Sie eine Rückzahlungsfrist.
2. Sie benötigen für die Klage keinen Rechtsanwalt / keine Rechtsanwältin, da in Ihrem Fall kein Anwaltszwang besteht (Streitwert nicht über 5.000 €).
3. Wenn Sie die 50 € zurückerhalten wollen und der Provider nicht freiwillig zahlt und auch keine Auf-/Verrechnungsmöglichkeit besteht, ist eine Klage unumgänglich
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt