Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Vorab ist klarzustellen, dass beide Texte aus rechtlicher Sicht entbehrlich sind. Das Urheberrecht besteht unabhängig von einem entsprechenden Hinweis, und auch eine Haftung für Unfälle beim Besuch der beschriebenen Burgen würde nicht Sie als Buchautor, sondern primär den jeweiligen Grundstückseigentümer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht treffen.
Sie können folgende Texte verwenden:
1. Urheberrecht
Alle Inhalte dieses Buches, insbesondere Texte und Bilder, sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, bei [Name des Urhebers]. Die Verwertung in körperlicher und unkörperlicher Form einschließlich Übersetzung sind auch auszugsweise nur mit Zustimmung des Urhebers erlaubt, es bleiben alle Rechte vorbehalten. Zuwiderhandlungen werden sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verfolgt.
2. Haftungsausschluss
Die in diesem Buch enthaltenen Angaben und Informationen wurden sorgfältig und nach bestem Wissen recherchiert. Gleichwohl übernehmen Autor und Verlag keine Haftung für deren Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit sowie für etwaige Druckfehler. Die Besichtigung der beschriebenen Burgen erfolgt auf eigene Gefahr. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, die durch Unfälle beim Besuch der aufgeführten Orte entstehen, sind ausgeschlossen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen