Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Bezüglich des Hauses muss, da Sie beide Eigentümer sind, eine Einigung gefunden werden, wer die Immobilie übernimmt oder ob sie ggf. verkauft wird. Ist eine Einigung nicht möglich, bleibt nur die Teilungsversteigerung, bei der beide Parteien mitbieten können.
Unabhängig davon ist die Frage des Zugewinns zu betrachten: Wenn Ihr Unfall lange vor der Eheschließung war, dürfte die Zahlung von der Versicherung - auch wenn sie erst in der Ehe erfolgt ist - dem Anfangsvermögen zuzurechnen sein. Nicht nur erfolgte Zahlungen, sondern auch Ansprüche, die bereits eine gesicherte Rechtsposition darstellen, sind Teil des Vermögens. Das dürfte hier wohl der Fall sein.
Damit ist im Ergebnis die Zahlung der Versicherung nicht zu teilen.
Wenn bei Ihnen der Anspruch als Anfangsvermögen eingestellt wird und beide Parteien nun ein halbes Haus im Endvermögen haben, besteht die Möglichkeit, dass Sie einen Zugewinnausgleichsanspruch gegen Ihren Mann haben. Das müsste aber erst einmal errechnet werden. Wenn Ihr Mann nicht in der Lage wäre, diesen Ausgleichsanspruch zu bezahlen, wäre er möglicherweise eher bereit, ihnen die Immobilie komplett zu überlassen.
Sie sollten dringend einen ortsansässigen, im Familienrecht erfahrenen Anwalt beauftragen, damit dieser - soweit dies jetzt bereits möglich ist - die Frage des Zugewinns klärt und Sie gegenüber Ihrem Mann vertritt.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
Diese Antwort ist vom 26.07.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonNotarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel
Lange Str. 38
31515 Wunstorf
Tel: 05031/2033
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Gibt es keine Rückübertragung von Eigentum ?
Denn das war mein Geld wovon ich das Haus gekauft habe.
Er war Mittellos und konnte nichts zum Hauskauf beitragen.
Und darf er bestimmen mit wen ich zusammen im Haus wohne?
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Eine Rückübertragung von Eigentum ist selbstverständlich möglich, wenn beide Parteien sich einig sind. Einen Anspruch auf Rückübertragung sehe ich in der von Ihnen geschilderten Konstellation allerdings nicht: Die Übertragung der Haushälfte auf Ihren Mann dürfte eine so genannte unbenannte Schenkung darstellen, die üblicherweise im Zugewinnausgleich geregelt wird.
Lediglich bei einer Schenkung, die unter Ehegatten in solchen Fällen üblicherweise allerdings gerade nicht angenommen wird, kommt eine Rückforderung wegen groben Undanks oder wegen Verarmung des Schenkers in Betracht.
Auch wenn Sie die Immobilie alleine bezahlt haben, können Sie nach meiner Einschätzung nicht einfach die Rückübertragung verlangen. Die Einzelheiten sollten Sie von einem Anwalt vor Ort klären lassen, der gegebenenfalls – falls es über den Kaufvertrag der Immobilie hinaus Verträge gibt – auch alle Unterlagen überprüfen kann.
Ich halte es für den aussichtsreichsten Weg, die Zugewinnberechnung möglichst schnell durchführen zu lassen, da hiermit möglicherweise ein entsprechender finanzieller Druck aufgebaut werden kann, der dann eine Einigung mit dem von Ihnen gewünschten Ergebnis eventuell ermöglicht.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel