Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst ist festzuhalten, dass eine automatische Vertragsverlängerung rechtlich zulässig ist. Gem. § 309 Nr. 9 lit b) BGB
sind automatische Vertragsverlängerungen nur dann unwirksam, wenn sich der Vertrag um mehr als ein Jahr verlängert.
Ein Widerrufsrecht besteht in diesem Fall leider ebenfalls nicht. Ein Widerrufsrecht setzt eine sogenannte Willenserklärung voraus, die widerrufen werden kann. Eine solche Willenserklärung läge zum Beispiel vor, wenn Sie der Mobilfunkanbieter telefonisch kontaktiert hätte und Sie telefonisch einer Vertragsverlängerung zugestimmt hätten. Im vorliegenden Fall fehlt es jedoch an einer Erklärung ihrerseits, so dass ein Widerruf nicht möglich ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 21.07.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 21.07.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
21.07.2016
|
20:22
Antwort
vonRechtsanwalt Johannes Kromer
Tannenweg 17
72654 Neckartenzlingen
Tel: 07127/349-1208
Web: http://www.rechtsanwalt-kromer.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Johannes Kromer