Sehr geehrter Fragesteller,
eine Ausreise nach Deutschland wird Ihnen erst einmal nicht helfen, da innerhalb der EU vollstreckt werden kann. Wenn Sie zu dem spanischen Anwalt kein Vertrauen mehr haben sollten, sollten Sie einen anderen spanischen Anwalt beauftragen oder aber auf dieser Seite nach einem spanischen Kollegen suchen, der Ihnen im spanischen Recht weiterhelfen kann.
Ohne eine vorherige Konsultation sollten Sie auf keinen Fall eine Unterschrift abgeben, noch dazu ohne Bewährungsstrafe. Rechtsmittel sollten in dieser Hinsicht auch geprüft werden. Dieses wird allerdings ohne Akte nicht geschehen können, sodass auch ein Fristaufschub in Betracht kommt, der vom Anwalt beantragt werden kann, um sich einzulesen.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt