Sehr geehrter Fragesteller,
Frage 1:
"Was kann bzw. muss ich tun, damit ich wieder Grundsicherung bekomme und ich meine Miete und meinen Lebensunterhalt zahlen kann?"
Grundsicherung werden Sie nach Ihrer Schilderung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht bekommen, da Sie Ihre Hilfebedürftigkeit vorsätzlich bzw. grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Stellen Sie statt dessen einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach den §§ 27
ff SGB XII und fügen die verlangten Nachweise bei.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Diese Antwort ist vom 08.03.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
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Rechtsanwalt Raphael Fork
Hallo Herr Fork,
vielen Dank für ihre schnelle Rückmeldung.
Ich habe doch aber gar nicht gewusst, dass ich in den Rollstuhl komme als ich das Geld ausgegeben habe ?? Den Antrag auf Grundsicherung stellte ich erst nachdem ich im Rollstuhl war und nicht mehr Teilzeit arbeiten konnte.
Ist doch aber dann nicht vorsätzlich bzw. grob fahrlässig gehandelt....
Ich habe mich bereit erklärt für den Schaden aufzukommen, aber es wird einfach nicht darauf eingegangen. Die Zeit geht voran und voran...
Meinen Sie, dass ich Hilfe zum Lebensunterhalt bekomme ?
Ich werde es auf jeden Fall probieren....
Danke nochmals für Ihre Hilfe.
LG
Wuschelchen
Nachfrage 1:
"Ich habe doch aber gar nicht gewusst, dass ich in den Rollstuhl komme als ich das Geld ausgegeben habe ?"
Darum geht es auch nicht allein, soindern um das nicht angegebene Erbe bzw. die grundsätzliche Möglichkeit davon länger als bis August 2009 auskommen zu können.
Hintergrund ist vereinfacht gesagt, dass man vorhandenes Vermögen nicht mutwillig "verprassen" darf, um sich danach in den Sozialleistungsbezug zu begeben.
Hier wird man Ihnen wohl den Vorwurf machen können, zumindest für eine gewisse Zeit bei gewöhnlichem Fortgang der Dinge von dem Erbe leben zu können.
Einen Vorwurf kann man Ihnen meines Erachtens aber auch nur für diesen Zeitraum machen, denn danach wären Sie nach Aufbrauchen des Erbes ja auch wieder leistungsberechtigt.
Dies muss man aufarbeiten, was aufgrund ders zeitloichen Ablaufs in der Tat zeitaufwändig sein kann. Jedenfalls wird sich im Falle einer Klage immer auch ein Richter finden, der diese dann bearbeitet.
Nachfrage 2:
"Meinen Sie, dass ich Hilfe zum Lebensunterhalt bekomme ?"
Da gehe ich nach Ihrfer Schilderung von aus, denn Sie haben ja bereits seit längerer Zeit Schwierigkeiten ,Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und dürften die voraussetzungen mangels Vermögen und nennenswerten Einkünften erfüllen.
Zudem sind Sie von der Grundsicherung auch nur zeitweise ausgeschlossen wie sich aus § 41
IV SGB XII ergibt.