Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Im Ausgangspunkt war ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, von dem Sie sich nicht mehr einseitig lösen konnten.
2. Allerdings ist es vertragsrechtlich jederzeit möglich, einen wirksam geschlossenen Vertrag wieder aufzuheben - so genannter Aufhebungsvertrag. Voraussetzung hierfür ist, dass beide Seiten, also hier Käufer und Verkäufer, den Aufhebungsvertrag einverständlich schließen.
3. Wenn der Käufer Ihrem Abbruchsverlangen tatsächlich zugestimmt hat und Sie dies auch beweisen können, spricht meines Erachtens Einiges dafür, von einem Aufhebungsvertrag auszugehen. Für diesen Fall hätten Sie keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten.
4. Sollte es jedoch um die einseitig verfügbare Funktion "Kauf abbrechen" gehen, die eBay anbietet, so bleibt der wirksame Kaufvertrag hiervon unberührt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschsprachigen eBay-Dienste enthalten hierzu folgende Ausführungen:
"Mögliche Konsequenzen beim Abbruch eines Kaufs
Wenn Sie von sich aus einen Kauf abbrechen, ist der Käufer möglicherweise enttäuscht oder bekommt den Eindruck, dass Sie kein zuverlässiger Verkäufer sind. Zudem kann der Käufer Rechte aus dem Kaufvertrag gegen Sie geltend machen.
Wichtige Informationen zu „Kauf abbrechen"
Wenn Sie einen Artikel bei eBay verkaufen, gehen Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag ein. Sie haben sich damit verpflichtet, den Kaufvertrag zu erfüllen. Bei der Funktionalität „Kauf abbrechen" handelt es sich um einen technischen Vorgang, der den zwischen Ihnen und dem Käufer bei eBay geschlossenen Kaufvertrag unberührt lässt. Sollte es sich nicht um einen einvernehmlichen Abbruch handeln, überprüfen Sie bitte vorab, ob Sie rechtlich zum einseitigen Abbruch des Kaufs berechtigt sind.
Wenn Sie einen Kauf abbrechen, kann sich dies negativ auf Ihren Servicestatus auswirken.
Wenn Sie einen Kauf abbrechen, kann der Käufer Sie dennoch bewerten und ggf. eine negative oder neutrale Bewertung abgeben.
Sobald der Abbruch eines Kaufs abgeschlossen ist, können Sie eBay nicht mehr einschalten, falls es Probleme gibt."
5. Wie Sie hieraus ersehen, kommt es darauf an, ob der Käufer mit dem Abbruch einverstanden war und Sie dies nachweisen können, gegebenenfalls durch Vorlage von E-Mails oder innerhalb der eBay-Plattform ausgetauschten Nachrichten oder aber dem Nachweis, dass der Käufer dem Abbruch elektronisch zugestimmt hat. Für diesen Fall haben Sie keine Konsequenzen zu befürchten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen