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Diese Antwort ist vom 08.02.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können die Fahrten zu beiden Arbeitsstätten als Werbungskosten ansetzen. Auf Nachfrage des Finanzamts müssen Sie allerdings nachweisen, dass Sie die Fahrten auch tatsächlich unternommen haben. Für die Fahrten nach Köln liegt angesichts der größeren Entfernung eine Nachfrage des Finanzamts auch durchaus nahe. Den Nachweis können Sie dann z.B. durch eine entsprechende Bescheinigung Ihres Arbeitgebers erbringen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Schroers
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
08.02.2016 | 08:52
Sehr geehrter Herr Schroers,
vielen Dank für Ihre Antwort. Erlauben Sie mir noch eine Nachfrage:
Meinen Sie, dass die Nachfragen des Finanzamts sich auf die vermehrten Fahrten aufgrund der 6-Tage-Woche beziehen würden oder allgemein darauf, dass überhaupt Fahrten nach Köln stattgefunden haben? Das Arbeitsverhältnis kann ich mit dem Versand des Arbeitsvertrags, wo der Arbeitsort Köln vermerkt ist, leicht nachweisen. Eine Bescheinigung darüber, dass ich auch samstags erschienen bin, kann ich wegen Bürokratiehürden nicht so leicht von meinem AG erlangen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
08.02.2016 | 09:43
Sehr geehrter Fragsteller,
die 6-Tage Woche ist nicht das Problem. Zweifel des FA können sich aber evtl. daraus ergeben, dass Sie für die Fahrten nach Köln und zurück an einem Tag rd. 300 km zurücklegen müssen, verbunden mit dem entsprechenden zeitlichen Aufwand. Der Arbeitsvertrag alleine wird zum Nachweis wohl nicht ausreichen. Alternativ zur Bescheinigung des Arbeitgebers bietet sich eine Bestätigung durch Arbeitskollegen an, notfalls durch Angehörige.
Mit freundlichem Gruß
Achim Schroers