Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst weisen wir darauf hin, dass lediglich eine Überprüfung der Bewertungen des Arbeits- und Sozialverhaltens erfolgen kann, da eine Nachprüfung der von Ihnen ausgeübten Tätigkeiten nicht nachprüfbar ist.
Die einzelnen Bewertungen würden wir wie folgt korrigieren:
1. "Frau …. war gegenüber uns, aber auch den Kunden und Kollegen gegenüber immer eine tadellose Mitarbeiterin."
Die Nutzung des Begriffes "tadellos" im Verhalten gegenüber Kunden und Kollegen ist unüblich und entspricht einer Bewertung mit den Noten 3 bis 4.
Der Note 1 entsprechen folgende Bewertungen:
Ihr Verhalten gegenüber Kunden und Mitarbeitern war stets einwandfrei / sehr gut / vorbildlich.
2. "Sie war wegen ihres überaus freundlichen Wesens und ihrer vorbildlichen sozialen Haltung bei allen stets beliebt und geschätzt."
Hier fehlt für die Leistungsnote 1 die weitergehende Betonung des Wortes geschätzt mit dem Wort "sehr". Insofern sind Sie "stets sehr geschätzt"
3. "Betreffend der Arbeitsleistung von Frau … können wir diese mit gutem Gewissen als „sehr gut" werten"
Diese Formulierung ist ebenfalls unüblich. Grundsätzlich würde diese aber der Bewertung mit der Note 1 entsprechen. Wir raten jedoch, um Missverständnisse zu vermeiden, zu einder der folgenden Formulierungen:
Die Leistungen haben in jeder Hinsicht unsere Anerkennung gefunden.
Frau ___ erzielte herausragende Leistungen.
Die Arbeitsleistung von Frau ____ war in jeder Hinsicht sehr gut.
4. "Frau….. hat alle ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt, selbst wenn dies mit Überstunden verbunden war."
Diese Formulierung erfüllt die Bewertung mit der Note 1. Der Nebensatz mit den Überstunden sollte jedoch gestrichen werden.
Frau ____ hat alle ihr übertragenen Arbeiten, auch bei höchster Arbeitsbelastung, stets zu unserer vollsten Zufreiedenheit erfüllt.
5. "Sie konnte sich stets schnell und selbstständig in alle Aufgaben einarbeiten, selbst wenn sie vor einer neuen Herausforderung stand."
Grundsätzlich entspricht dies einer Bewertung der Note 1, kann jedoch aufgrund der "Herausforderungen" missverstanden werden. Besser ist:
Sie konnte sich stets sehr schnell und eigenständig in alle Aufgaben einarbeiten. Dabei meisterte Sie neue Situationen stets sehr gut und sicher.
6. "Wir konnten uns immer auf Frau …. verlassen. Sie war eine äußerst wertvolle Stütze in unserem Betriebsablauf. "
Der Begriff "verlassen" ist hier leicht negativ zu verstehen. Eine Leistungsbewertung der Note 1 wäre diesbezüglich:
Sie war im höchsten Maße zuverlässig und stets hoch motiviert.
7. "Die Wertung der Leistungen als sehr gut bezieht sich daher ausnahmslos auf alle Tätigkeitsbereiche, die wir ihr zugewiesen haben."
Dies kann darauf hindeuten, dass Sie lediglich in den exakt zugewiesenen Tätigkeiten sehr gute Leistungen vollbracht haben. Eindeutiger wäre daher die Formulierung:
Sie erledigte zugeteilte Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
8."Wir möchten in diesem Zusammenhang erwähnen, dass Frau ….. auf eigenen Wunsch ausscheidet und wir ihr Ausscheiden überaus bedauern. Wir danken ihr für ihren Einsatz und wünschen ihr für ihre berufliche Zukunft das allerbeste."
Diese Bewertung stellt sich als Note 2-3 dar. Es fehlt die persönliche Danksagung. Dieser Abschnitt wäre daher wie folgt zu korrigieren.
Frau ____ verlässt uns auf eigenen Wünsch. Wir bedauern es sehr, diese äußerst engagierte und erfolgreiche Mitarbeiterin zu verlieren. Wir danken für die stets sehr gute Mitarbeit. Wir wünschen Ihr für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen