Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können nicht die gleichen Kosten wie ein Rechtsanwalt geltend machen, außer Sie wären selber Anwalt. Auch eine Forderung wegen "Arbeitsaufwand" sehe ich in dem hier beschriebenen Fall nicht. Da Sie selber die Forderung für unbegründet halten, bestand Ihr "Arbeitsaufwand" darin, ein Kreuz auf dem Widerspruchsformular zu setzen und dieses zu unterschreiben.
Auch eine Erstattung von Portokosten werden Sie nicht durchsetzen können.
Sicherlich ist es ärgerlich die gleichen Mahnbescheide erneut zu erhalten, aber einen entstandenen Schaden sehe ich im vorliegenden Fall nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen