Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Fragen möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Während Ihres Mutterschutzes gilt für Ihren Urlaubsanspruch § 17 MuSchG
. Danach kann Ihr Anspruch auf Erholungsurlaub nicht verfallen, weil Sie während des Mutterschutzes einem gesetzlichen Beschäftigungsverbot unterliegen. Sie können bis dahin nicht genommene Urlaubstage im Anschluss an den Mutterschutz in demselben Kalenderjahr und dem darauffolgenden vollen Kalenderjahr - also bis Ende 2016 - nachholen. Da Sie bis dahin jedoch nicht wieder arbeiten werden, werden die nicht genommenen Urlaubstage dann verfallen.
Während Ihrer Elternzeit gilt die von Ihnen bereits angesprochene "1/12-Regelung". Pro Monat Elternzeit kann Ihr Arbeitgeber Ihnen 1/12 Ihres Jahresurlaubsanspruches kürzen. Da Sie volle 12 Monate Elternzeit nehmen werden, verfällt Ihr Urlaubsanspruch in Höhe von vollen 20 Tagen, wenn - und dies ist Voraussetzung - Ihr Arbeitgeber dies geltend macht. Er kann also zu Ihren Gunsten auch auf eine Kürzung verzichten (§ 17 Abs. 1 BEEG
).
Sollte Ihnen bis zum Beginn der Elternzeit noch ein Resturlaubsanspruch zustehen, verfällt dieser nicht. Hierfür gilt das zum Mutterschutz bereits Gesagte: Sie können Ihren in 2015 nicht verbrauchten Urlaub auch nach dem Jahr Elternzeit noch nehmen (§ 17 Abs. 2 BEEG
).
Ich hoffe, Ihre Fragen verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute für die bevorstehende Geburt und den Start in die Elternzeit.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 25.11.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Hallo
Danke für die schnelle Antwort. Was ich aber immer noch nicht verstehe ist :warum verfällt mein Urlaub von der Mutterschutz zeit. (So wie ich verstanden habe )ich kann doch mein Urlaub von 2015 (15 Tage resturlaub )bis ende 2016 angeblich nachholen.mein kind wird ja dann ca.mitte Dezember 2016 1jahr.dann müsst ich gleich arbeiten an seinem Geburtstag. Aber da kann ich doch noch den Urlaub anhängen bis Ende Dezember 2016.
Stimmen meine Rechnungen dann: 15tage Resturlaub bis Mutterschutz. (Wieviel tage stehn mir im Mutterschutz zu??)
Bitte nochmal Antwort mit zahlen? Ist alles so schwierig :-( und dringend.vielen lieben dank
Sehr geehrte Fragestellerin,
Bitte lesen Sie den § 17 Absatz 1 BEEG
, auf den ich Sie verwiesen habe. Dort steht, dass der Urlaubsanspruch für jeden Monat der Elternzeit verfällt. Nehmen Sie 12 Monate Elternzeit, entfallen auch die Urlaubstage für alle 12 Monate.
Ihren Resturlaub aus 2015 können Sie bis Ende 2017 nehmen. Hierzu verweise ich noch einmal auf § 17 Absatz 2 BEEG
. Auch dies ist so gesetzlich festgelegt.
Die Berechnung lautet also: 15 Tage bis zum Mutterschutz, während Mutterschutz und Elternzeit kommen jedoch keine weiteren Urlaubstage hinzu.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin