Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Die Verjährung von Ansprüchen regelt in UK vor allem der Limitation Act (1980). Die Verjährungsfristen unterscheiden sich stark je nach Anspruchsgrundlage bzw. Klageart. Die Standardverjährungsfrist für „normale" vertragliche Ansprüche ist in England sechs Jahre. Dies dürfte auch für den Anwaltsvertrag, den Sie vorleigend möglicehrweise abgeshclossen haben, gelten. Für Ansprüche aus einer formellen Urkunde (Deed) gilt die 12jährige Verjährungsfrist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Nadiraschwili, LL.M. (Sydney)
Rechtsanwalt
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