Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Nach Ihrer Schilderung sehe ich keine Verpflichtung, die Anwaltskosten Ihrer geschiedenen Frau zu übernehmen: Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der den Anwalt beauftragt, ihn auch zu bezahlen hat. Nur in Ausnahmefällen, wenn Sie sich beispielsweise im Verzug befinden und dadurch ein Anwalt beauftragt werden muss, kann ein Anspruch auf Übernahme der Kosten bestehen.
Dass Ihre geschiedene Frau wegen Schulden die Rechnung nicht bezahlen kann, ist jedenfalls kein Grund. In diesem Fall hätte der Anwalt für seine Mandantin ggf. Beratungshilfe beantragen können, um so die Gebühren aus der Staatskasse zu erhalten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
Diese Antwort ist vom 27.10.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonNotarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel
Lange Str. 38
31515 Wunstorf
Tel: 05031/2033
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Sehr geehrte Frau Holzapfel,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Eine Nachfrage hätte ich noch:
Der Anwalt beruft sich darauf, dass es in dem Bundesland in dem seine Mandantin lebt, keine Beratungshilfe gibt. Es gibt aber wohl die kostnfreie Beratung seitens der Jügendämter. Diese Beratung hat meine Exfrau auch vor 6 Jahren genutzt. Nur jetzt hat sie sich entschieden direkt den Anwalt zu nehmen.
Kann ich mich da auf eine Klage einlassen?
Vielen Dank!
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Wenn es eine kostenlose Unterstützung durch das Jugendamt gibt, sind die Anwaltskosten grundsätzlich nicht erforderlich, um den Unterhaltsanspruch durchzusetzen. Eine Kostenerstattungspflicht Ihrerseits sehe ich nicht, wenn sich Ihre geschiedene Frau trotz kostenloser Alternative für ein kostenpflichtiges Angebot entscheidet.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel