Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Hinsichtlich der Waschmaschine ist es nachweisbar, dass dieses Gerät im Alleineigentum Ihrer Nichte steht.
Gleiches gilt auch für den Kühlschrank, wenn Ihre Nichte im Zweifel die Rechnung (Rechnungsempfängerin Ihre Nichte) vorlegen kann.
Bei dieser Sachlage hätte ich keine rechtlichen Bedenken, dass die genannten Geräte aus der Wohnung entnommen werden können.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
Diese Antwort ist vom 19.10.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Falls ein Kaufbeleg nicht mehr auffindbar ist, reicht ggfs. auch eine eidesstattliche Erklärung?
Danke
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Ja, das würde nach meiner Rechtsauffassung ausreichend sein.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth