Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal können Sie davon ausgehen, dass Ihre Einträge aufgrund der Verurteilungen von stets bis 90 Tagessätzen nach drei Jahren nach der rechtskräftigen Verurteilung nach dem Bundeszentralregistergesetz gelöscht sind.
Bei einer Alkoholfahrt unter 1,6 Promille wird normalerweise keine MPU angeordnet, mit Ausnahme des Wohnortes in Baden-Württemberg. In einer Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 15.01.2014 (Aktenzeichen 10 S 1748/13
) wurde nämlich diese Grenze auf 1,1 Promille reduziert.
Ob sich andere Bundesländer anschließen ist derzeit nicht bekannt, jedenfalls ist mir nichts Spezielles aus Bremen bislang untergekommen.
Sie können daher davon ausgehen, dass aufgrund gelöschter Eintragungen und einem Wert unter 1,6 Promille keine MPU verlangt werden wird.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 17.10.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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17.10.2015
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07:51
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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