Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
(die Reihenfolge Ihrer Fragen habe ich verändert):
1.1. Unsere Vorstellung ist, dass sie schon im Dezember 2015 für ein paar Monate nach Deutschland kommt um meine Familie zu besuchen und evtl einen Sprachkurs zu machen.
Für diesen Aufenthalt wird Ihre Freundin ein Besuchsvisum bei dem deutschen Konsulat in USA beantragen müssen. Von Ihnen braucht Sie lediglich eine Verpflichtungserklärung. Diese geben Sie bei der Ausländerbehörde in Deutschland ab (unter Vorlage letzter Lohnbescheinigungen). Dann mailen Sie die Verpflichtungserklärung an Ihre Freundin und sie wird mit anderen Unterlagen ein Visum bekommen.
1.2. Dort möchten wir uns dann verloben.
unproblematisch
1.3. Sie würde dann für eine Weile zurück nach New Jersey und danach möchten wir heiraten um dann zusammen in Deutschland zu leben.
Ist es in unserem Fall sinnvoller in den USA zu heiraten und danach in Deutschland zu leben, oder wäre es sinnvoller in Deutschland ein Visum für eine Heirat zu beantragen?
1.3.1.Das Optimum wäre, wenn Ihre Freundin zu diesem Zeitpunkt schon die amerikanische Staatsbürgerschaft hätte. Denn dann kann sie visumfrei bis 3 Monate in Deutschland aufhalten. Während des Aufenthaltes kann man heiraten und Aufenthaltserlaubnis für Familienzusammenführung in Deutschland bei der Ausländerbehörde beantragen.
1.3.2. Unabhängig vom Ort der Heirat (Deutschland oder USA) muss die Aufenthaltserlaubnis für Familienzusammenführung grundsätzlich bei der Auslandsvertretung (also in USA) beantragt werden. D.h., nachdem Sie in Deutschland heiraten, muss sie zurück nach USA, um einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis für Familienzusammenführung zu stellen. Ausnahmsweise ist ein solcher Antrag auch in Deutschland möglich (während bereits laufendem Aufenthalt) , wenn ein Härtefall (z.B. Schwangerschaft) vorliegt.
2. Welche der beiden Möglichkeiten ist unproblematischer/schneller?
Unproblematischer und stressfreier ist die Möglichkeit, die eben nicht darauf zielt, schneller zum Aufenthaltserlaubnis für Familienzusammenführung zu kommen. Insbesondere würde ich nicht empfehlen, sich auf einen Härtefall zu berufen, weil die Ausländerbehörden nur im Ausnahmefall zulassen, dass der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis für Familienzusammenführung nicht bei der Auslandsvertretung, sondern in Deutschland beantragt wird.
3. Wie sehen die erforderlichen Schritte für sie und mich aus?
zunächst `so wie in 1.1. beschrieben
dann so wie in
1.3.1. (falls sie schon amerikanische Staatsbürgerschaft hat) oder 1.3.2.(falls nicht, wobei der Heiratsort irrelevant ist) beschrieben
4. Ist es sinnvoll, dass ich mich schon während meines jetzigen Aufenthalts dort schon um bestimmte Dokumente/Anträge usw kümmere?
Ja, Sie können Kontakt mit der deutschen Auslandsvertretung aufnehmen und den Antrag auf Besuchsvisum vorbereiten. Hier sind die Kontaktdaten:
http://www.germany.info/Vertretung/usa/de/03__Konsulate/00/__Konsulate.html (link muss in Browser kopiert werden)
5.Ist unsere oben geschilderte Vorstellung realistisch/praktisch? Oder spricht etwas dagegen?
Ja auf jeden Fall ist sie realistisch/praktisch. Es spricht nichts dagegen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen