Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine GmbH ist rechtlich als juristische Person einzuordnen und rechtlich ein vollkommen selbständiges Rechtsgebilde. Haben Sie daher Leistungen ggü. der GmbH erbracht, schuldet diese Ihnen auch die Abgeltung. Dies ist unabhängig davon, ob die Geschäftsführung wechselt.
Ich rate Ihnen daher an, Ihre Forderung ggü. der GmbH weiter voranzutreiben und nach dem Mahnbescheid den Erlass eines Vollstreckungsbescheids zu beantragen. Sollte gegen den Mahnbescheid Widerspruch erhoben werden, ist die Forderung im Klagewege ggü. der GmbH durchzusetzen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Über eine positive Bewertung wäre ich Ihnen verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
Rechtsanwalt