Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Fahrerlaubnis wird er nur nach Vorlage einer bestandenen MPU wiedererteilt bekommen. Kann er die Frist dazu nicht einhalten, sollte er Rücksprache mit der Behörde nehmen und eine Fristverlängerung beantragen. Diese kann bei besonderen Gründen gewährt werden. Wird keine Fristverlängerung gewährt und kann er die MPU nicht beibringen, weil er kein Geld dafür hat, sollte er den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zurücknehmen.
Eine weitere Sperrfrist wird er zwar nach Ihrer Schilderung nicht befürchten müssen, wenn es dafür keinen Anlass gibt - aber er bekommt ohne MPU nun einmal keine Fahrerlaubnis erteilt. Zudem beginnt die Tilgungsfrist für die Straftat oder die Ordnungswidrigkeit, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben, bei einer Versagung der Neuerteilung wieder neu von vorne an zu laufen.
Das bedeutet: Er soll der Führerscheinbehörde erläutern, weshalb er derzeit die MPU nicht beibringen kann und eine Fristverlängerung beantragen. Bewilligt die Behörde die Verlängerung nicht oder kann er absehen, dass er auch in der verlängerten Frist die MPU nicht beibringen kann, sollte er den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis unbedingt zurücknehmen, da er sonst abgelehnt werden wird und sich die Tilgungsfrist neu berechnet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen