Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Adoption des Stiefkindes richtet sich zunächst nach deutschem Verfahrensrecht, da das Kind hier seit Jahren in Deutschland lebt. Voraussetzung ist also die Zustimmung des leiblichen Vaters. Diese kann durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden, wenn der Kindesvater seine Pflichten dem Kind gegenüber anhaltend gröblich verletzt hat (§ 1748 Abs. 1 BGB
) oder das Kindeswohl dies erfordert (§ 1748 Abs. 4 BGB
).
Das wäre konkret zu prüfen, könnte aber nach Ihrer Sachverhaltsschilderung der Fall sein, so dass nach deutschem Recht eine Stiefkindadoption möglich erscheinen wird.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sind aber auch etwaige Zustimmungsvorschriften im Heimatland des Kindes und des Vaters zu beachten. Sie sollten dazu einen Anwalt konsultieren, der sich mit polnischem Familienrecht auskennt. Denn natürlich muss die Adoption nicht nur nach deutschem Recht wirksam sein, sondern auch nach polnischem. Dazu kann ich Ihnen aber als deutscher Anwalt leider keine Auskunft geben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 04.07.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Guten Tag, vielen Dank für die schnelle Beantwortung meine Fragen. Die Sache wäre jetzt so, das ich einen Familienanwalt benötige in Deutschland aber auch in Polen, ist das korrekt? Ich würde gerne zwei Mandate vergeben. Wie wäre nun mein weiteres vorgehen?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Böckler
Sie müssen nicht unbedingt zwei Anwälte beauftragen. Im deutsch-polnischen Grenzgebiet werden Sie mit Sicherheit einen Anwalt finden, der sich in beiden Rechtsordnungen auskennt oder mit einem Kollegen in Polen kooperiert. Nutzen Sie doch zur Suche einfach das Register von 123recht oder das Online-Verzeichnis des Deutschen Anwaltvereins.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt