Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie selbst haben keine Möglichkeit, dass Konto sperren zu lassen.
Erstatten Sie Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Diese kann Gelder auf dem Konto sicherstellen (§111b StPO
).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 23.04.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Stefan Steininger
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Rechtsanwalt Stefan Steininger
Guten Abend,
kann ich denn als Privatperson Strafanzeige erstatten bei der Staatsanwaltschaft? Und welche ist denn die zuständige Staatsanwaltschaft, die an meinem Wohnort, die am Sitz der Bank oder von Ebay?
Vielen Dank.
Ja, Sie können die Anzeige selbst erstatten.
Dies geht bei der für Ihren Wohnort zuständigen Staatsanwaltschaft, ggf. wird diese innerhalb der Behörden weitergeleitet.