Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Sie keinen Anspruch darauf haben, die Leitung neu verlegen zu lassen. Der Dienstbarkeit liegt sodann ihr Kaufvertrag zugrunde und Ihnen ist die Lage der Leitung bekannt. Zuerst einen Kaufvertrag zu schließen, dort eine Dienstbarkeit vorzusehen (die bei Eintragung üblicherweise auch hinsichtlich der Lage konkretisiert wird) und dann eine Änderung der Dienstbarkeit zu begehren, wird leider nicht funktionieren. Ein Anspruch Ihrerseits besteht insofern nicht (und würde wohl auch den Frieden unter Nachbarn gefährden). Hier ist Ihnen zu raten, sich im Vorwege mit Ihrem Verkäufer abzustimmen und hier ggf. eine Kostenteilung zu vereinbaren. Es tut mir leid, dass ich Ihnen hier keine für Sie wirtschaftlich angenehmere Lösung präsentieren kann.
Hinsichtlich des Abwassers sollten Sie sich vertraglich auch eine Dienstbarkeit eintragen lassen, damit der status quo für Sie erhalten bleiben kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 17.04.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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