Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Diese möchte ich gerne wie folgt beantworten:
1.) Darf ich diese Bewertungen ohne das Wissen des Hotelbetreibers oder Restaurantbetreibners im Blog veröffentlichen?
Grundsätzlich dürfen sie ohne Wissen des Hotelbetreibers oder Restaurantbetreibers die Bewertungen im Blog veröffentlichen.
Sie können sich insoweit auf die Pressefreiheit, die bewertenden User auf die Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG
berufen.
Dies ist der Grundsatz. Problematisch könnte es aber für die bewertenden User und auch später für Sie als Plattformbetreiber werden, wenn die Grenzen des Zulässigen überschritten sind.
Hierzu möchte ich weiter unter 3. etwas näher ins Detail gehen.
2.) Darf ich selbst aufgenomme Bilder zu dem Blog veröffentlichen? Zum Beispiel Bilder von Hotelzimmern, Hoteleinrichtungen, Restaurants, dem Essen etc.?
Ja, dieses ist grundsätzlich zulässig.
Problematisch wird es erst dann, wenn auf den Bildern Gegenstände/Motive vorhanden sind, die nicht frei von Rechten Dritter sind.
Wenn beispielsweise Personen auf dem Bild erkennbar sind, wäre das allgemeine Persönlichkeitsrecht dieser Personen tangiert, so dass diese Personen vorher grundsätzlich zustimmen müssten.
Sollten auf dem Bild urheberrechtlich geschützte Werke (zum Beispiel Bilder an der Hotelwand) etc. oder markenrechtlich geschützte Inhalte (z.B. Firmenlogos) vorhanden sein, wäre dieses auch rechtlich problematisch und würde dazu führen, dass Sie vorher eine Zustimmung vom Berechtigten einholen müssten, sofern Sie sich nicht Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen aussetzen möchten.
3.) Was ich muss ich im Allgemeinen rechtlich beim Gründen eines Blogs beachten?
Diese Frage lässt sich im Rahmen einer Erstberatung aus der Ferne ohne Kenntnis des vollständigen Sachverhalts leider nicht abschließend beurteilen. Hier kommt es auch auf die konkrete Darstellungsform an. Gegebenenfalls sollten Sie sich insoweit von einem im IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalt umfassend beraten lassen. Sehr gerne wäre auch meine Kanzlei Ihnen hierbei behilflich.
Verallgemeinernd lässt sich aber folgendes schon mal sagen. Ein solcher Blog müsste natürlich alle Anforderungen beinhalten, die auch jede andere Internetseite beinhalten muss.
Da bei ihnen voraussichtlich redaktionelle Inhalte vorhanden sein werden, benötigen Sie beispielsweise ein entsprechendes hierauf zugeschnittenes Impressum.
Grundsätzlich brauchen Sie auch für bestimmte Bereiche Datenschutzhinweise. Diese müssten auch auf ihren Blog zugeschnitten werden.
Unter 1. hatte ich ja bereits angedeutet, dass es Probleme geben könnte, sobald User unzutreffende Bewertungen (z.B. unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik) über Ihren Blog veröffentlichen oder Sie es veröffentlichen.
Als Blog-Betreiber haften Sie hier grundsätzlich erst ab Kenntnis von der Rechtswidrigkeit. Daher sollten Sie auch eine Möglichkeit eröffnen, wie Dritte/andere User Sie über (vermeintliche) Rechtsverletzungen/nicht mehr von der Meinungsfreiheit umfasste Bewertungen unterrichten können, damit Sie diese prüfen und nach einer Prüfung gegebenenfalls entfernen können.
Ich hoffe Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagnachmittag.
Mit freundlichen Grüßen von der Nordsee
Dr. Danjel-Philippe Newerla
-Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht-
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Diese Antwort ist vom 31.03.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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31.03.2015
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12:32
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
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Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht