Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Gibt es eine Möglichkeit für meinen Verlobten, legal nach Deutschland einzureisen und die Genehmigung des Visums in Deutschland abwarten kann?
Ja, er kann sich doch mit seinem vorläufigen Pass (in dem, nehme ich an, ein (Schengen)visum oder eine sonstige Aufenthaltserlaubnis für Frankreich steht) innerhalb EU frei bewegen und somit auch nach Deutschland kommen. Hier stellt er einen Antrag auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Ihr Familienangehöriger mit der Begründung, dass die Reise nach Togo für ihn unzumutbar ist (z. B. wegen Krankheit). Allerdings liegt es im Ermessen der Ausländerbehörde, dem Antrag stattzugeben oder ihn auf die Botschaft in Togo zu verweisen.
2. Er hat kein Abitur,
das ist irrelevant
den Sprachnachweis A1 hat er vom französischen Goetheinstitut.
Das reicht aus.
Um die Sache zu beschleunigen, sollte man bei der Ausländerbehörde einen Termin für die Abgabe des Antrages bereits reservieren. Noch schneller geht es leider nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 26.03.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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"Ja, er kann sich doch mit seinem vorläufigen Pass (in dem, nehme ich an, ein (Schengen)visum oder eine sonstige Aufenthaltserlaubnis für Frankreich steht) innerhalb EU frei bewegen und somit auch nach Deutschland kommen."
Leider nein. Ich schrieb "Mein Verlobter ist derzeit in Frankreich gemeldet (irregulär) und hat einen vorläufigen Pass, bis ein neuer, bereits beantragter, erstellt ist."
Er ist "irregulièrement" in Frankreich und hat keinen Aufenthaltstitel und kein Schengenvisum. Frankreich schiebt Ausländer schlicht nicht ab und toleriert deren Aufenthalt stillschweigend.
Wie kann er also ohne einen gültigen Aufenthaltstitel innerhalb der EU oder ohne ein gültiges Visum auf legale Weise nach Deutschland einreisen? (Oder alternativ einen Aufenthaltstitel für Frankreich bekommen?) Ich kann nicht gleichzeitig bei ihm in Frankreich sein und die erforderlichen Dokumente bei der Ausländerbehörde in Deutschland vorlegen. Kann man die Dokumente bei Visumsbeantragung im deutschen Konsulat vorlegen?
Vilen Dank für die Vervollständigung des Sachverhaltes. Ich gehe jetzt davon aus, dass Ihr Verlobter eine Duldung in Frankreich hat und deren Verlängerung beantragt hat.
Zu Ihren Fragen:
1. Wie kann er also ohne einen gültigen Aufenthaltstitel innerhalb der EU oder ohne ein gültiges Visum auf legale Weise nach Deutschland einreisen?
Vor der Eheschließung:
Er kann nach Deutschland nicht einreisen und eine Duldung beantragen, bis das Verfahren in Frankreich auf Erteilung einer Duldung nicht beendet ist.
Nach der Eheschließung:
Antrag in Frankreich auf die Verlängerung seiner Duldung muss er zurück nehmen und in Deutschland einen Antrag auf die Familienzusammenführung stellen. Bitte fragen Sie in Ihrer Ausländerbehörde nach, wie in dem Falle am besten zu verfahren ist.
2. Oder alternativ einen Aufenthaltstitel für Frankreich bekommen?
Das wird er nicht bekommen, da dafür kein Grund besteht (Sie leben in Deutschland).
3. Ich kann nicht gleichzeitig bei ihm in Frankreich sein und die erforderlichen Dokumente bei der Ausländerbehörde in Deutschland vorlegen. Kann man die Dokumente bei Visumsbeantragung im deutschen Konsulat vorlegen?
Ja, das wird aber die Sache nicht beschleunigen.