Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider hat der Steuerberater Recht. Die Arbeitsgerichte gehen davon aus, dass die Arbeitszeit pro Monat errechnet wird indem man die Arbeitszeit pro Woche mit 13 multipliziert und das Ergebnis durch 3 teilt. Das ergibt bei 40 Wochenstunden 173,33 Stunden. Es gibt auch eine andere Formel die auf das Jahr abstellt und so von 4,35 Wochen pro Monat ausgeht, weil ja die meisten Monate nicht genau 4 Wochen haben. Das ergibt dann 4,35*40=174 Stunden. Es gibt auch Tarifverträge die bei einer 40 Stundenwoche von 174 Sollstunden Monat ausgehen. Daher lässt sich gegen 173 Stunden nichts einwenden. Die Berechnung auf Basis von 13 Wochen findet sich etwa im BUrlG wieder.
Bei Ihrer Berechnung würde man pro Jahr ja nur von 12*4=48 Wochen pro Jahr ausgehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht
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Diese Antwort ist vom 14.03.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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