Gutachter- Kosten (Wasserschaden in Küche)
| 03.03.2015 09:33
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Guten Tag, hier folgende Frage:
Ich habe vor ein paar, ca. 4-5, Jahren eine Fachfirma hier in Kiel beauftragt zum Anschluss von Spüle, Spül-und Waschmaschine in meiner Küche (damals war ich noch Eigentümer der Wohnung, ca. 2013 verkaufte ich die dann, bin nun Mieter darin).
Da diese einen Fehler machte kam es zu einem Wasserschaden, der auch die Wohnung unter meiner betraf. Das tat mir natürlich leid, ich konnte aber nichts dafür. Da das Wasser langsam "sickerte" konnte ich das auch nicht erkennen. Bis unter mir Wasser durch die Decke floß, von meinem Küchenboden ausgehend.
Die Fachfirma bzw. deren Versicherung musste für den Schaden aufkommen.
Inkl. Trocknungen usw. Ich musste nichts bezahlen.
Eine Eigentümerversammlung des Hauses beschloss dann im Jahre 2011, dass ein Gutachter damit beauftragt werden sollte zu schauen, ob es keine tiefergehenden Folgeschäden gab. Und dass ich die Kosten dafür tragen soll. Ich stimmte zwar zu, dass ein Gutachter danach schaut, teilte aber ganz klar (auch schriftlich) mit, dass ich keine Kosten dafür übernehme. Da alle Fachleute zuvor - auch von der Trockenfirma usw.- meinten, dass keine tiefer gehenden Folgeschäden ersichtlich/zu vermuten sind. Das meinte auch der Gutachter, der jetzt kam (nachdem ich dessen Besuch zustimmte, wieder mit Hinweis, dass ich aber keine Kosten übernehme für Begutachtung). Der auch meinte, dass wenn die Begutachtung nichts ergibt an Folgeschäden die Kosten auch seiner Ansicht nach von der Eigentümerversammlung/-Gemeinschaft getragen werden müssten. Ebenso wie die des Tischlers, der einen Teil des Küchenbodes "ausgrub", damit man schauen kann, ob darunter Schimmel oder dergl. ist - was aber nicht da war. Es wurde deshalb nur wieder alles wie zuvor hergestellt, mit dem Ergebnis: Kein weiterer (Folge-)Schaden. Das steht auch im Gutachten.
Alles gut also dachte ich. Plötzlich flatterte aber nun ein Brief von der Hausverwaltung mit einer Rechnung von über 1200 Euro ins Haus. Ich soll das bitte bezahlen .. für die Gutachter-und Tischlerkosten für o.g. Arbeiten/Begutachtung.. Die beiden, Gutachter und Tischler, hatten ihre Rechnung an die Hausverwaltung gestellt, da sie ja auch von der beauftragt wurden(im Auftrag der Eigentümergemeinschaft) . Die hat das aber nun an mich weitergeleitet, ich soll das zahlen nach o. g. Beschluss der Eigent.versammlung 2011 ...
Ich teilte mit, dass ich, wie ja schon wiederholt mitgeteit, keinen Cent bezahlen werde aus o.g. Gründen, zumal es keinen Anhaltspunkt für tiefergehende Folgeschäden gab und wenn die Eigentümer auf Nummer Sicher gehen wollen mit der o. g. Begutachtung/ Abklärung das "vielleicht verständlich ist, wenn dann nichts gefunden wird aber die Begutachtung auch selbst zahlen muss" (O-Ton des Gutachters). Eine Versicherung - ich schrieb der Hausverwaltung, dass sie ja der die Rechnung schicken kann - zahlt das wohl nicht, zumal der Wasserschaden nun ja schon Jahre her ist (weshalb selbst wenn nun etwas gefunden worden wäre laut Gutachter auch kaum sicher gesagt hätte werden können, ob Schimmel oder dergl. wirklich von dem Wasserschaden kommt - da das ganze Haus auch nicht gerade im besten Zustand ist ...). Und damals auch ein Gutachter der Versicherung solche Folgeschäden ausschloss (ggf. hätte die Eigent.versammlung das ja damals bestreiten können, die Ansicht des Versicherungs-Gutachters -aber jedenfalls nicht einfach das auf mich abwälzen nun, die über 1200 Euro. Und auch nicht erst/noch Jahre später).
Stimmt da meine Rechtsauffassung/ die des Gutachters und/oder kann man, Sie (Anwalt) mir noch etwas anderes empfehlen? Eigentlich fände ich nach all dem nicht einmal eine Beteiligung von mir an den Kosten angemessen, könnte mir das auch nicht leisten, nicht einmal die Hälfte ... Meine Haftpflichtversicherung wird das ja sicher auch nicht zahlen. Zumal ich ja auch mit all dem nicht mehr gerechnet habe. Auch dass tatsächlich nochmals ein Gutachter kommt wurde mir erst Ende 2014, also viele Jahre nach dem Schaden, mitgeteilt- das sei auch plötzlich ganz eilig, nachdem ich Jahre lang ja nichts mehr davon hörte (?). Der Gutachter nun meinte auch, dass eigentlich keine Eile geboten war ... Zumindest aus fachlichen Gründen nicht.
Vielen Dank vorab für die Antwort!