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Diese Antwort ist vom 26.02.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Der BGH hat in seinen Entscheidungen Az.: XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 die Bearbeitungsgebühren für unwirksam erachtet und die betreffenden Kreditinstitute zur Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren verurteilt. Der BGH hat in seinen Entscheidung ausgeführt, dass es sich bei den Bearbeitungsgebühren um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, die als Preisnebenabreden einer Inhaltskontrolle unterliegen. Eine solchen Inhaltskontrolle halten die vereinnahmten Bearbeitungsgebühren nicht stand und sind unwirksam.
Die Entscheidung beziehen sich allerdings auf Verbraucherkredite.
2. Gewerbliche Darlehensfinanzierung wurden durch den BGH nicht entschieden. Es gibt erstinstanzliche Gerichte, die auch die Bearbeitungsgebühren bei einer Unternehmensfinanzierung für unwirksam erachten, Amtsgerichts Nürnberg, Urteil vom 15.11.2013 – Az. 18 C 3194/13, soweit nicht eine gesonderte Leistung erbracht wurde. Bearbeitungsgebühren im Rahmen einer Kfw Finanzierung wurden durch erstinstanzliche Gerichte als wirksam erachtet.
3. Danach besteht durch aus ein Anspruch auch bei einer gewerblichen Finanzierung auf Erstattung der Bearbeitungsgebühren.
4. Allerdings ist ein solcher Erstattungsanspruch bereits verjährt. Wenn der Darlehensvertrag im Jahr 2011 geschlossen wurde und die Baearbeitungsgebühren in 2011 vereinnahmt wurde, ist der Anspruch auf Erstattung am 31.12.2014 verjährt. Auch hierzu hat der BGH eine Entscheidung getroffen, XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14.
Im Ergebnis ist durchaus ein Anspruch auf Erstattung von Bearbeitungsgebühren bei einer gewerlichen Finanzierung denkbar. Allerdings ist der Anspruch leider verjährt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Nachfrage vom Fragesteller
26.02.2015 | 21:36
Sehr geehrter Herr Schröder,
danke für Ihre umfängliche Antwort.
Um die Situation jedoch letztendlich zu beantworten ist folgendes noch wichtig für Sie:
0) Ich habe gelesen das es unter 75.000 Kreditsumme bei Gewerbe - sprich Gründern - sein muss um den Anspruch zu haben bei mir waren es ja 137.000 Summe aber das habe ich nur mal irgendo gelesen keine Ahnung ob es diese "Staffel" gibt ??
1) Auf mein damaliges Einschreiben mit Rückforderung vom 15.12.2014 wird mir vom Vorstand der Ostsächs.Sparkasse Dresden bestätigt - ich forderte dies - das die Verjährung gehemmt wird...ich hoffe damit ist dieser Punkt positiv für mich geklärt sprich keine Verjährung erfolgt.
2) Das Schreiben mit der bereits erklärten Ablehnung kam am 02.02.2015 ohne jedoch eine Frist zu nennen um auf diese Ablehnung zu antworten - ich war auch vom 10.2-21.2 im Ausland - konnte mich also erst jetzt darum bemühen.
3) Die Finanzierung wurde nicht durch die KFW gestützt sondern mit der Bürgschaftsbank Sachsen realisiert
4) Nach Kenntnis aller Fakten was wäre Ihr Rat bzw reicht das eine Urteil vom Amtsgericht Nürnberg 2013 bzw wie ist das Kostenrisiko falls ich versuche es gerichtlich zu schaffen...bzw vorher kostenfrei den Ombudamann der Sparkassen unter Verweis auf das Urteil einzuschalten ???
Danke im Voraus für Ihren "finalen" Rat in der Angelegenheit.
Mit besten Grüßen
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
26.02.2015 | 22:35
Vielen Dank für die Rückmeldung.
1. Eine summenmäßigen Begrenzung eines Erstattunganspruches auf Kreditverträge bis EUR 75.000,- ist mir nicht bekannt. Die Entscheidung des nachfolgend genannten LG Chemnitz betraf eine Millionenfinanzierung.
2. Wenn die Bank auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat, haben Sie aktuell kein Problem dahingehend, dass Ihr Erstattungsanspruch verjährt ist.
Grundsätzlich gilt, dass die Anwendung von § 307 Abs. 1 und 2 BGB gem. § 310 BGB bei Unternehmen nicht ausgenommen ist. Insoweit ist der Prüfungsbereich eröffnet.
Zwischenzeitlich haben drei erstinstanzliche Gerichte einen Erstattungsanspruch auch bei Unternehmenskrediten bejaht.
Amtsgericht Hamburg (8.11.2013, AZ: 4 C 387/12)
Amtsgericht Nürnberg (15.11.2013, AZ: 18 C 3194/13)
LG Chemnitz Urteil vom 13.06.2014 7 O 28/13
Schalten Sie daher vorher den Ombudsmann ein. GGfs. läßt sich die betreffende Bank dann auch auf eine Kulanzregelung ein ohne dass es einer gerichtlichen Entscheidung bedarf.
Eine klageweise Geltendmachung birgt immer Risiken, da es an einer höchstrichterlichen Rechtsprechnung fehlt, an der sich die erstinstanzlichen Gerichte orientieren.
Mit besten Grüßen