Verkehrssicherungspflicht verletzt ? Haftung der Stadt nach Unfall
20.01.2015 10:58
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Beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Steininger
In einer Anwohnerstraße mit 30 km/h Zone ist meine Lebensgefährtin mit meinem Fahrzeug ungebremst bei Regen und Gegenverkehr auf eine Verkehrsinsel und gegen einen Baum gefahren. Meine Lebensgefährtin erleidet Prellungen das Fahrzeug einen Totalschaden. Diese Verkehrsinsel ist auf der rechten Fahrbahnseite und soll die Geschwindigkeit drosseln. An allen Verkehrsinseln mit Bäumen dieser Art sind schwarz/weiße Leitpfosten mit Reflektoren angebracht, nur an diesem Baum fehlte ein Leitpfosten. Wahrscheinlich von jemanden zwischen Weihnachten und Neujahr ( Aussage einer Anwohnerin ) leichtfertig herausgezogen konnte er meine Lebensgefährtin nicht mehr warnen. Am Tag nach dem Unfall wurde sofort ein neuer Leitpfosten aufgestellt.
Die Stadt reicht mein Anliegen an die GVV Kommunalversicherung weiter, die ein schuldhaftes Versäumnis der Stadt nicht erkennen will und auf die regelmäßigen Kontrollen ( zuletzt am 17.12.2014 ) verweist.
Desweiteren hätte der Schadeneintritt vermieden werden können, wenn die Fahrzeugführerin angepasst ( Witterungsbedingte Gegebenheiten ) gefahren wäre.
"Die Pflanzinsel war durchaus auch ohne Vorhandensein des Leitpfostens aufgrund des dortigen Baumes rechtzeitig erkennbar".
Wenn die Versicherungsexperten sich vor Ort im Dunkeln die Situation angeschaut hätten, sähe die Einschätzung wahrscheinlich ganz anders aus. Jeder der durch uns auf diesen Baum aufmerksam gemacht wurde bestätigt uns, dass er ohne einen Leitpfosten nicht gesehen werden kann.
Meine Frage:
Hat die Stadt eine Pflicht zur Haftung auch wenn der Schaden durch Dritte entstanden ist und sie ihrer Kontrollpflicht nachgekommen ist?