Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie Schreiben, dass Ihr Hypothekenvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält.
Dann begann die Widerrufsfrist nicht zu laufen und Sie können den Vertrag widerrufen (§ 495 BGB
).
>Die Bank hat auf Grund der fehlerhaften Belehrung kein Widerrufs- oder Kündigungsrecht.
>Im Falle des Widerrufs müssen die empfangenen Leistungen zurückgewährt werden (§§ 488
, 491
, 495
, 355 Abs. 1 S. 1
, § 357 Abs. 1
, § 346 BGB
).
Die ganze Summe ist sofort zurückzuzahlen. 30 Tage nach Erklärung des Widerrufs tritt Verzug ein (§ 357a Abs. 1 BGB
n.F. bzw. § 357 Abs. 1 S. 1 und 2, 1. und 2. Halbsatz BGB alte Fassung in Verbindung mit § 286 Abs. 3 BGB
).
>Zahlen Sie nicht rechtzeitig, kann die Bank das Grundstück u.U. zwangsversteigern lassen.
Lassen Sie sich vor einem Widerruf unbedingt vor Ort unter Vorlage aller Unterlagen über die konrekten Folgen von der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin für Kapitalmarktrecht /Bankrecht oder Grundstücksrecht umfassend beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 21.11.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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