Sehr geehrter Fragesteller,
gegenüber einem Verbraucher werden Sie auch bei einem derart alten Auto die Gewährleistung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen nicht ausschließen können.
Sie sollten ein solche Fahrzeug also nur an einen gewerblichen Kunden verkaufen, in diesem Fall kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden, wobei sie auch dann auf bekannte Mängel allerdings hinweisen müssten.
Die Alternative bei einem Verkauf an einen Verbraucher wäre, dass nicht Sie das alte Auto verkaufen, sondern der vormalige Eigentümer, und Sie nur als Vermittler auftreten.
Mit freundlichen Grüßen