Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Sie möchten ein Wechselmödell 50:50 erstreiten.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ein solches Wechselmodell gegen den Willen desa anderen Elternjteils NICHT erstritten werden kann (OLG Hamm NJW 2012,398
). Eine in Ihren Sinne positive Gerichtsentscheidung ist mir nicht bekannt.
2.
Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen alle grundlegenden Entscheidungen, zB. hinsichtlich der Schule, von beiden Eltern gemeinsam getroffen werden. Das hat nichts damit zu tun, in welchem zeitlichen Umfang sich das Kind bei Mutter oder Vater aufhält.
Wenn es insoweit Schwierigkeiten gibt, kann ggf. das Familiengericht angerufen werden.
Aufgrund Ihrer Informationen und im Rahmen einer Online-Erstberatung kann dies aber nicht abschließend beurteilt werden. Ich rate Ihnen aber, einen im Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt vor Ort einzuschalten.
Ich bedauere, Ihnen keine bessere Nachricht geben zu können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 31.10.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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