Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Übereinstimmung mit ordnungsrechtlichen Vorschriften (hier Brandschutz) hat der Bauherr ( =Sie) zu klären. Als Fachbetrieb war das Küchenstudio aber verpflichtet, sie darauf hinzuweisen. Nun steht jedoch in meisten Vertragsbedingungen, dass der Besteller (=Sie) diese Fragen selbst zu klären hat, also eine Art der Haftungsbefreuung des Unternehmens.
Von daher würde ich folgende Vorgehensweise empfehlen:
1. In Ihren Vertragsbedingungen nachschauen, ob die Haftungsbefreuung vereinbart wurde
2. Unabhängig davon, das Küchenstudio auffordern, das Loch wieder zu schließen (vl. machen sie aus Kulanz)
Zu klären wäre aber noch, ob ein Verstoß gegen Brandschutzbestimmungen tatsächlich vorliegt. Ein Hinweis des Bauamtes reicht dafür nicht aus. Hier ist zu empfehlen, einen Bescheid abzuwarten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen