Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wie Sie selbst richtig erkennen, ist zuerst der laufende Ausbildungsvertrag zu beenden.
Hierzu kommen sowohl Kündigung als auch ein Aufhebungsvertrag in Betracht.
Für den Aufhebungsvertrag benötigen Sie die Zustimmung des Arbeitgebers.
Durch die Kündigung können Sie das Ausbildungsverhältnis jedoch auch selbst beenden. Allerdings sind während der Ausbildungsdauer die Kündigungsrechte weitgehend eingeschränkt. Eine Kündigung durch Sie ist nur aus wichtigem Grund möglich. Sofern Sie andernfalls Ihre Ausbildung nicht sinnvoll weiterführen können (z.B. in einer anderen nahegelegenen Filiale Ihres Arbeitsgebers) ist ein solcher wichtiger Grund zu bejahen. Zu beachten ist, dass die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen