Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich schulden Eltern ihren Kindern im Rahmen des Unterhaltsrechts die Finanzierung einer (einzigen) Ausbildung. Dieser Verpflichtung sind Ihre Eltern nachgekommen.
Nur in Ausnahmefällen besteht der Rechtsprechung zufolge eine darüber hinaus gehende Unterhaltspflicht. Das kann der Fall sein, wenn sich im Rahmen der Ausbildung herausstellt, dass das Kind eine Ausbildung gewählt hat, die seinen Eignungen und Neigungen nicht entspricht oder eine Ausbildung, die das Kind unterfordert. In diesen Fällen müssen die Eltern eine zweite bzw. eine aufbauende Ausbildung finanzieren. Entscheidend ist aber immer ein enger zeitlicher Zusammenhang.
Je länger das Kind nach der Ausbildung arbeitet, um so mehr dürfen sich die Eltern darauf verlassen, dass sie nicht mehr auf Unterhalt in Anspruch genommen werden.
Da bei Ihnen seit der Ausbildung schon zwei Jahre vergangen sind und Sie auch nicht am Ende der Ausbildung den Wunsch geäußert haben, Ihre Ausbildung durch ein Studium zu ergänzen, halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass im Falle eines Rechtsstreits Ihre Eltern zu erneuten Unterhaltszahlungen verpflichtet würden. Üblicherweise schadet zwar eine kurzfristige Berufsausübung nicht, das Studium muss aber nach der Ausbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgenommen werden. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall. Hinzu kommt, dass bei ihnen der Wunsch nach einem Studium erst die Veränderung am Arbeitsplatz entstanden ist.
Ein weiterer Aspekt, der hier nicht abschließend geprüft werden kann, ist die finanzielle Leistungsfähigkeit Ihrer Eltern: Je besser die Einkommensverhältnisse der Eltern sind, um so großzügiger sind die Gericht im Einzelfall bei der Abgrenzung. Umgekehrt wird bei weniger leistungsfähigen Eltern schneller von einer Erfüllung der Unterhaltspflicht nach der Finanzierung einer Erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung ausgegangen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-