Sehr geehrter Fragesteller,
da der Arbeitsvertrag teilweise hierzu Regelungen enthält, wäre eine Einsichtnahme in diesen für eine verbindliche Antwort sehr hilfreich. Gerne können Sie mir einen Scan des Vertrages an meine E-Mail-Adresse (info@rechtsanwalt-kromer.de) zukommen lassen. Ich werde den Vertrag dann auf diesen Punkt hin prüfen und Ihnen eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kromer
Rechtsanwalt
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30.07.2014
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10:48
Antwort
vonRechtsanwalt Johannes Kromer
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