DSL Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen
| 20.07.2014 21:13
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Im Januar diesen Jahres habe ich einen DSL Vertrag inkl. analogem Telefonanschluss mit O2 abgeschlossen, dieser Anschluss wurde im Februar bereit gestellt.
Am 15. Mai ist der Telefonanschluss erstmals vollständig und über mehrere Tage ausgefallen, so dass ich weder Telefonanrufe tätigen, noch eingehende Telefonanrufe durchgestellt wurden. Der DSL Anschluss funktionierte während dieser Zeit.
O2 konnte ich während dieses Ausfalls über mehrere Tage weder telefonisch über die bereitgestellte Hotline noch über die Kontaktmöglichkeit im Internet erreichen, so dass die Störung am 19. Mai schriftlich beklagt habe. Kurze Zeit später wurde die Störung seitens O2 behoben.
Am 3. Juni ist der Telefonanschluss wiederholt und vollständig mit dem bereits oben skizzierten Einschränkungen ausgefallen.
Wie bereits im Monat Mai konnte ich weder die telefonische Hotline noch über die Kontaktmöglichkeit im Internet erreichen, so dass ich den Ausfall am 5. Juni erstmals schriftlich beklagt habe.
Am 12. Juni habe ich den Ausfall erneut beklagt, darauf hingewiesen dass ich den Vertragsgegenstand seitens O2 nicht als erfüllt ansehe, und eine Frist bis zum 20. Juni zur Wiederherstellung des Telefonanschlusses gesetzt. Dieses Schreiben wurde am 17. Juni zugestellt.
Am 20. Juni erhielt ich ein Schreiben von O2, in dem man mir ein Kulanzguthaben in Höhe von 20 EURO brutto anbot und auf die telefonische Hotline verwies. Die Hotlline konnte ich wieder nicht erreichen.
Nachdem der Ausfall des Telefons am 25. Juni noch nicht behoben war habe ich O2 eine außerordentliche, fristlose Kündigung zukommen lassen und gleichzeitig die Einzugsermächtigung für mein Girokonto widerrufen. Dieses Schreiben wurde am 30. Juni zugestellt.
Am 11. Juli habe ich den DSL Router vom Netz genommen und nutze die von O2 bereitgestellte Internetverbindung nicht mehr.
Am 17. Juli habe ich per E-Mail eine Kündigungsbestätigung seitens O2 erhalten.
Am 18. Juli habe ich zwei Schreiben mit jeweils ähnlichem Wortlaut erhalten, in denen O2 mir mitteilt, dass keine Sonderkündigungsregelung greift und dass ich mich zur Klärung des Sachverhalts bitte an die telefonische Hotline wenden möge.
Meine Fragen:
1.) Hat meine außerordentliche, fristlose Kündigung bestand und kann ich der nächste Lastschrift seitens O2 widersprechen?
2.) Kann ich auf der Freigabe des Anschlusses gegenüber O2 bestehen um zu einem anderen Anbieter zu wechseln?